Liebe. Glaube. Zukunft. Deine Stimme zählt.

Du teilst deine Meinung. Du diskutierst. Du stehst für Werte ein. Aber am Wahltag zählt nur eins: deine Stimme auf dem Stimmzettel. Dein Kreuz.

Junge Menschen leben mit den Entscheidungen von heute am längsten: Klima. Mieten. Ausbildung. Digitalisierung. Freiheit. Zukunft. Wenn ihr nicht wählt, entscheiden andere über euer Morgen.

  • Wählen ist Selbstbestimmung.
  • Wählen ist Haltung.
  • Wählen ist echte Veränderung.

Also:

  • Informier dich.
  • Sprich mit deinen Freund*innen.
  • Geh wählen.

U18 und U16-Wahlen

U16 oder U18 bedeutet Unter 16 oder Unter 18 Jahre – und meint die Wahlen für Kinder und Jugendliche.
U16/U18ist ein Bildungsprojekt. Kinder und Jugendliche setzen sich mit ihren eigenen Meinungen, Werten und unserer Demokratie auseinander.

Die nächste U16-Wahl zum Berliner Abgeordenetenhaus findet am Freitag, den 11. September 2026 statt.

U16/U18-Wahlen werden immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Zu Bundestagswahl, Europawahl, Landtagswahlen etc. rücken politische Zukunftsdiskussionen ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Das beschäftigt auch Kinder und Jugendliche, sie stellen sich Fragen und äußern politische Wünsche. An diesem Punkt setzt U16/U18 an:

Aus Neugierde wächst politische Bildung

Mit der Anmeldung eines U16/U18-Wahllokals beginnen Kinder und Jugendliche die Vorbereitungen auf ihre eigene Wahl. Ihre selbstbestimmte Meinungsbildung, die Auseinandersetzung mit dem politischen System und Beantwortung ihrer Fragen sind Herzstück der Initiative U16/U18. Eigene Themen und Prioritäten werden erkannt und untereinander diskutiert. Parteiprogramme werden hinterfragt und verglichen, sodass eine Wahlentscheidung getroffen werden kann.

Je nach Altersgruppe, verfügbaren Ressourcen und Engagement werden Aktionen und Events durchgeführt, mit denen die U16/U18-Wähler:innen auch lokale Politiker*innen erreichen können. So soll U16/U18 im Optimalfall in beide Richtungen wirken: Junge Menschen beschäftigen sich mit Politik und bringen Herzensthemen in die Politik ein!

Alle Informationen und Materialien rund um die U16/U18-Wahlen findet ihr hier.


Noch unentschlossen? 10 Gründe zu wählen!

Ob Landtagswahlen, Kommunalwahlen, die Bundestagswahlen oder auch die Europawahlen: Eure Stimme kann die Politik auf Jahre hinweg beeinflussen. Ihr seid aber noch unentschlossen, ob ihr überhaupt wählen solltet und, ob das überhaupt etwas bringt? Hier haben wir für euch 10 Gründe, warum Wählen so wichtig ist!

1. Weil Christ*innen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen!

Als Christ*innen und Kirche übernehmen wir Verantwortung für die Nächstenliebe, treten für Gerechtigkeit ein und widmen uns der Bewahrung der Schöpfung. Auch du als Teil des EJBO kannst dich durch deine Wahl für diese Ziele einsetzen und da darf der Gang zur Wahlurne nicht fehlen.

2. Weil es euer Recht ist!

Durch die Wahl entsenden wir als Volk unsere Vertreter*innen. Dies ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt und garantiert, dass jede*r Wahlberechtigte aktiv an unserer Demokratie mitwirken kann. Vor gar nicht allzu langer Zeit war das in Deutschland noch nicht möglich und auch heute noch ist das in vielen Ländern keine Selbstverständlichkeit. Daher sollten wir unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksvertretung auch nutzen.

3. Weil jede Stimme zählt!

Oftmals gehen Wahlen sehr eng aus. Daher kommt es auf jede einzelne Stimme an, um der Partei, die du unterstützt zu helfen. Deine Stimme kann entscheidend sein!

4. Weil andere entscheiden, wenn du nicht wählst!

Gibst du deine Stimme nicht ab, zählt sie nicht. Dann entscheiden andere darüber, wer dich in der Politik vertritt. Wenn du selbst Einfluss nehmen möchtest, musst du von deinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen!

5. Weil wählen vor Extremismus schützt!

Wenn du nicht wählen gehst, erleichterst du es extremistischen Strömungen einen großen Einfluss auf die Politik zu nehmen. Das böse Erwachen kann durch eine hohe Wahlbeteiligung verhindert werden. Deswegen ist deine Stimme wichtig!

6. Weil Nichtwählen aus Protest nicht funktioniert!

Wenn du nicht wählen gehst, um einer Partei einen Denkzettel zu verpassen, fällt deine Stimme einfach unter den Tisch. Damit schadest du keiner Partei. Wenn du hingegen wählen gehst, kannst du eine Partei der anderen dadurch klar vorziehen!

7. Weil Wählen heißt, Verantwortung zu übernehmen!

Die Politik von heute entscheidet über viele zukünftige Themen. Wenn du nicht wählen gehst, verzichtest du darauf die Zukunft mitzugestalten!

8. Weil du so aktiv die Politik beeinflussen kannst!

Mit deiner Stimme kannst du aktiv Einfluss auf die Politik und somit auf Dinge deines Alltags nehmen.

9. Weil auch ungültige Stimmzettel zählen!

Wenn du keiner Partei deine Stimme geben möchtest, mache deinen Stimmzettel ungültig. Ungültige Stimmzettel zählen in die Wahlbeteiligung hinein und haben so eine Symbolwirkung: Du bist politisch interessiert, aber die Parteien stehen nicht für dich als Wähler*in.

10. Weil Wählen Bürger*innenpflicht ist!

Niemand wird gezwungen wählen zu gehen, aber du hast die Freiheit dazu und solltest sie nutzen. Demokratie ist die Herrschaft des Volkes und sie kann nur funktionieren, wenn sich das Volk daran beteiligt.


Bund, Land, Kommune- Wer macht eigentlich was?

Immer wieder stehen Wahlen an: In Kommunen wird gewählt, die Landtagswahlen in Berlin und Sachsen-Anhalt stehen vor der Tür und auch über die Vertreter*innen im Deutschen Bundestag können Bürger*innen in spätestens zwei Jahren wieder abstimmen. Doch welche Ebene macht eigentlich was und worin besteht der Unterschied? Hier findet ihr eine kleine Übersicht!

Deutschland ist ein föderaler Staat. Dies bedeutet, dass sich viele Teilstaaten zu einem großen Gesamtstaat zusammenschließen und so ein Bündnis eingehen. In Deutschland heißen diese Teilstaaten Bundesländer. Sie bilden gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland. Dieses föderalistische System wurde bei der Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 ganz bewusst eingeführt, um eine Machtkonzentration wie zu Zeiten des Nationalsozialismus zu verhindern. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist dabei fest im Grundgesetz verankert und basiert auf zwei Grundsätzen:

  1. Subsidiaritätsprinzip: Der Bund übt nur die Aufgaben aus, die auf Landesebene nicht erledigt werden können, da sie die gesamte Bundesrepublik betreffen.
  2. Solidaritätsprinzip: Die Bundesländer und der Bund stehen füreinander sein und arbeiten zusammen, ohne, dass die Länder dabei ihre Identität, also ihre landestypische Kultur, verlieren.

Die jeweiligen Kompetenzen können nur im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Das heißt, eine Zuständigkeit kann nur verändert werden, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, zustimmen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Kompetenzen im Alltag?

Die Bundesebene

Auf der Bundesebene werden also solche Entscheidungen getroffen, die das gesamte Bundesgebiet als Ganzes betreffen und somit eine einheitliche Regelung brauchen. Dazu gehören beispielsweise die deutsche Außenpolitik und die Verteidigung, also etwa Entscheidungen, die die  Bundeswehr betreffen.

Auch werden durch die Bundesregierung Entscheidungen zur Gesetzgebung im Bereich des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts getroffen, da sie in der ganzen Bundesrepublik einheitlich sein müssen. Aus den gleichen Gründen hat die Bundesebene auch die Hoheit im Bereich der Währung, der Einwanderung und der Überwachung des Luftverkehrs und des Verkehrs von Eisenbahnen.

Trotz dieser weitreichenden Kompetenzen, sind die Bundesländer hier nicht frei von Mitbestimmung. Über den Bundesrat arbeiten sie an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit und können so auch Einfluss auf Entscheidungen der Bundesebene nehmen.

Die Bundesländer

Jedes Bundesland hat eine eigene Regierung- die sogenannte Landesregierung- mit einer*einem Ministerpräsidentin*Ministerpräsidenten an der Spitze. In den den Stadtstaaten, Berlin, Hamburg und Bremen, werden die Regierungschef*innen Erste*r Bürgermeister*in bzw. Regierende*r Bürgermeister*in genannt. Der Regierung des Landes spricht das Grundgesetz eine „Allzuständigkeit“ zu. Dies bedeutet, dass alles, was nicht woanders geregelt ist, primär Ländersache ist. Bei konkurrierenden Kompetenzen gilt, dass Länder nur aktiv werden dürfen, wenn der Bund keinen Gebrauch von seinen Befugnissen macht.

Ein Beispiel für Kompetenzen, die bei den Bundesländern liegen, sind politische Fragen, welche die Bildung, Kultur oder auch die Organisation der Polizei betreffen. Dabei gibt es in den einzelnen Bundesländern auch durchaus unterschiedliche Meinungen, was beispielsweise eine gute Schulbildung ausmacht.

Während in Hessen oder auch Baden-Württemberg die Grundschule nach der vierten Klasse endet, geht sie in Berlin oder auch Brandenburg bis zur sechsten Klasse.

Die Kommunen

Die Kommunen bilden die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau Deutschlands. Im Grundgesetz sind die Kommunen zwar als Teil der Länder verankert und erhalten auch über diese ihre Finanzierung, doch faktisch sind am nächsten dran an den Bürger*innen und setzen so vieles um, was Bund- und Land beschließen.

Kommunen haben zwei Pflichtaufgaben. Zum einen sind dies die Aufgaben im „eigenen Wirkungskreis“ wie der Unterhalt von Kindergärten oder des öffentlichen Nahverkehrs. Dabei kann die Kommune jedoch selbst entscheiden, ob sie beispielsweise lieber Straßenbahnen oder Busse einsetzen möchte. Die zweite Art von Pflichtaufgaben sind die „Aufgaben nach Weisung“. Dies bedeutet, dass die Kommune bestimmte Aufgaben genau nach Vorgabe von Bund oder Ländern umsetzen muss. Dies ist beispielsweise die Durchführung von Wahlen oder auch die Auszahlung von Wohngeld.

Zusätzlich haben Kommunen auch freiwillige Aufgaben, die sie übernehmen. Dazu gehören in Städten und Gemeinden unter anderem der Betrieb von Sportanlagen, die Aufrechterhaltung von Kultureinrichtungen und auch die Wirtschaftsförderung. Kommunen können dabei selbst darüber entscheiden, ob sie diese Entscheidungen erbringen wollen und auch, wie sie diese umsetzt.

Welche Ebene ist am wichtigsten?

Nationales Recht steht über Landesrecht und die Kommunen sind rechtlich gesehen Teil der Länder. Obwohl dies den Eindruck erweckt, dass beispielsweise die Bundestagswahlen viel wichtiger sind, als alle anderen Wahlen, ist das nicht unbedingt der Fall. Wie beschrieben entscheiden zum Beispiel Kommunen und damit die gewählten Vertreter*innen darüber, ob und wo ein Schwimmbad gebaut wird oder auch ein neuer Spielplatz in deiner Nähe entsteht. Auch auf Landesebene werden Entscheidungen und Regelungen getroffen, die beispielsweise die Bildung betreffen und so direkten Einfluss auf unsere Schule, Ausbildung oder das Studium nehmen. So ist jede Ebene für sich in ihrem Aufgabenfeld, aber auch in der Zusammenarbeit, wichtig und beeinflusst unser ganz alltägliches Leben.

Nicht vergessen: Die Europäische Union

Obwohl in diesem Jahr keine Europawahlen anstehen, ist die Europäische Union (EU) eine zusätzliche Ebene, die Einfluss auf unser tägliches Leben hat. Wie die Europäische Union aufgebaut ist und auch, welche Aufgaben sie hat, findet ihr hier: https://www.vcp.de/pfadfinden/in-vielfalt-geeint-europa-erklaert/


Dein erstes Mal bei der Wahl

Die erste Wahl ist besonders aufregend – und vor dieser kommt dann doch die ein oder andere Frage auf. Die häufigsten Fragen wollen wir euch hier beantworten. Außerdem gibt es am Ende eine kurze Checkliste rund um die Wahl.

Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung erhältst du, wenn du wahlberechtigt bist, einige Wochen vor der Wahl. Darin findest du neben dem Ort, an dem du wählen kannst (also deinem Wahllokal) auch wichtige Informationen zur Wahl und zum Beantragen der Briefwahl.

Was brauche ich für die Wahl im Wahllokal?

Für die Wahl im Wahllokal brauchst du zwingend dein Personalausweis oder deinen Reisepass. Außerdem kann es nicht schaden, wenn du auch noch deine Wahlbenachrichtigung mitnimmst, sie ist aber nicht zwingend notwendig. Auf Grund der Corona-Pandemie musst du aktuell natürlich auch noch eine medizinische Maske tragen und solltest zusätzlich einen eigenen Stift mitbringen.

Woher weiß ich, wo mein Wahllokal ist?

Dein Wahllokal findest du auf deiner Wahlbenachrichtigung. Du kannst das Wahllokal auch noch auf Antrag ändern.

Wie kann ich eine Briefwahl beantragen?

Für die Briefwahl benötigst du einen Wahlschein. Diesen kannst du bei der Gemeinde deines (Haupt)Wohnorts beantragen. Das geht entweder persönlich oder schriftlich. Dazu zählt auch Fax und E-Mail. Außerdem kannst du die Unterlagen oft auch Online beantragen.
Eine Vorlage zum Ausfüllen findest du auf deiner Wahlbenachrichtigung. Du kannst die Unterlagen aber auch schon ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Wichtig sind dabei dein Vor- und Nachname, deine Wohnanschrift sowie dein Geburtsdatum.

Wie läuft eine Briefwahl ab?

Zuerst musst du deine Briefwahlunterlagen beantragen. Wie das geht findest du auf deiner Wahlbenachrichtigung. Daraufhin erhältst du deine Briefwahlunterlagen. Dabei ist eine Anleitung wie die Briefwahl abläuft, sowie die Stimmzettel mit je einem Briefumschlag dazu und dein Wahlschein. Hast du deine Stimme(n) abgegeben, musst du den/die Stimmzettel in den Briefumschlag mit der gleichen Farbe packen. Dann müssen alle Umschläge (die Zahl unterscheidet sich je nach Wahl) in den großen Umschlag mit der Adresse des Wahlbüros. Außerdem muss hier noch dein Wahlschein rein, auf diesem musst du bestätigen, dass du die Stimmen für dich selbst und so, dass niemand es sehen konnte, abgegeben hast. Wichtig ist, dass du den Brief pünktlich in den Briefkasten oder in das Wahlbüro schaffst, sonst zählt deine Stimme nicht mehr. Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag im Wahlbüro vorliegen.

Wo finde ich Informationen zu den Parteien und Kandidat*innen?

Es ist wichtig, dass du dich vor der Wahl ausführlich über die Parteien und Kandidat*innen informierst! Dafür gibt es viele Möglichkeiten. Natürlich solltest du dir das Wahlprogramm der Parteien anschauen. Häufig gibt es die auch in Kurzformen oder von externen Institutionen zusammengefasst. Außerdem gibt es vor den Wahlen oft Gesprächsrunden, wo du sowohl die Ziele der Parteien als auch einzelne Kandidat*innen kennenlernen kannst. Die Kandidat*innen werden meistens auf den Internetseiten der Parteien vorgestellt. Außerdem ist es gut zu schauen, was die Partei in der letzten Legislaturperiode erreicht haben und wofür sie gestimmt haben. So kannst du besser abschätzen, wie viel sie in den nächsten Jahren tatsächlich erreichen werden.

Checkliste zu den Wahlen

  • Informiere dich über das Wahlprogramm und die Kandidat*innen der Parteien.
    Das Wahlprogramm findest du auf den Seiten der Parteien. Außerdem gibt es oft auch Gesprächsrunden, Podcasts und Interviews mit Politiker*innen vor den Wahlen, so kannst du noch einmal einen ganz anderen Einblick gewinnen.
  • Deine Wahlbenachrichtigung landet in deinem Briefkasten.
    Diese Enthält deinen Wahlschein und auch einen Musterstimmenzettel für die bevorstehende Wahl.
  • Nun musst du dich entscheiden: Briefwahl oder Wahllokal?
    Seit 2009 kann die Briefwahl auch ohne bestimmten Grund beantragt werden. Wichtig ist, dass du sie früh genug beantragst! Dafür musst du deine Wahlbenachrichtigung nicht erst abwarten. Auf Grund der Corona-Pandemie ist eine Briefwahl zu empfehlen.
  • Die Wahl im Wahllokal:
    Dein Wahllokal findest du auf deinem Wahlschein. In der Regel musst du dieses dann am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr aufsuchen.
    Was musst du mitnehmen? Deinen Wahlschein sowie deinen Personalausweis. Solltest du deinen Wahlschein nicht mehr finden, können die Wahlhelfer*innen vor Ort, deinen Namen auch so im Register finden, abhaken und dir deinen Wahlzettel aushändigen.
  • Die Wahl per Briefwahl:
    Wenn du eine Briefwahl beantragt hast, werden dir die Wahlunterlagen per Post zugesendet. Außerdem erhältst du eine Anleitung, wie die Briefwahl funktioniert. Prinzipiell erhältst du für jeden Stimmzettel einen Briefumschlag in der gleichen Farbe wie der Stimmzettel. In diesen kommt der passende Stimmzettel, wenn du deine Stimme(n) abgegeben hast. Alle Umschläge kommen dann in den großen (meist roten) Umschlag – zusammen mit dem Wahlschein. Auf diesem musst du bestätigen, dass du deine Stimme selbst abgegeben hast. Dann muss der Briefumschlag nur noch zum Briefkasten oder dem Wahlbüro gebracht werden.

Quelle: Verband Christlicher Pfadfnder*innen (2021): Mein erstes Mal – Meine Fragen. https://vcp.de/pfadfinden/superwahljahr/mein-erstes-mal-meine-fragen-zur-wahl/


Ideen für Gruppenstunden rund um das Thema „Wahlen“

  • Politik nervt nur noch? Dann testet bei einer Wahlkampf-Rallye, ob ihr das Zeug für den Bundestag hast! Tretet im Team an, löst spannende Challenges und zeigt, wie gut ihr diskutieren, entscheiden und zusammenarbeiten könnt. Denn wir sind auf der Mission den*die nächste*n Bundeskanzler*in zu finden! Zur Spielanleitung
  • Politik muss nicht langweilig oder kompliziert sein, sondern kann Spaß machen. Am meisten Spaß macht es dabei mit anderen Menschen zusammen. Warum also nicht einfach mal die digitale Gruppenstunde nutzen, um auf spielerische Art die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Wahlen und Demokratie kennenzulernen? Dann ist Politabu euer Spiel!

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