Ordnungen

Kirchengesetz und Rechtsverordnung

Wer es ganz genau wissen will mit den Strukturen unserer Arbeit, findet hier die Rechtsgrundlagen:

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Rechtsverordnung zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Das Kirchengesetz wurde von der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), also dem Kirchenparlament, beschlossen. Es erklärt die Grundsätze der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserer Landeskirche.

Die Rechtsverordnung wurde von der Kirchenleitung, ungefähr vergleichbar mit einer „Regierung“, beschlossen. Sie formuliert die Grundsätze des Kirchengesetzes näher aus und erklärt, wie sich die Landeskirche die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorstellt. Die Rechtsverordnung beschreibt genauer und entsprechend der Ebenen von Gemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche Aufgaben, Rechte und Pflichten der einzelnen Gremien und Ämter.

Geschäftsordnungen

Um unsere Arbeit innerhalb des Jugendverbands zu regeln, haben wir uns in den beiden leitenden Gremien Geschäftsordnungen gegeben:

Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung
Geschäftsordnung der Jugendkammer
Geschäftsordnung des Finanzbeirats

Die Geschäftsordnungen sollen die Formalia und Abläufe in den Gremien einerseits möglichst genau regeln und gleichzeitig Raum geben, kreativ und unbeschwert neue Ideen zu entwickeln. In der Geschäftsordnung der Landesjugendversammlung befinden sich zusätzlich Vorgaben für die Arbeit der Beiräte, die von der LJV eingesetzt und ihre Mitglieder gewählt werden.