Positionierung zur Wehrpflicht und zivilen Alternativen

Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO) versteht sich als Jugendverband, der das Wohlbefinden aller Kinder, Jugendlichen und junger Menschen als das oberste Ziel hat. Hierzu gehören insbesondere die körperliche und mentale Unversehrtheit sowie die Unterstützung sozial gerechter Angebote. Im Rahmen der Debatte zur teilweisen Wiedereinführung der Wehrpflicht empfinden wir als Jugendverband diesen Grundsatz als nicht gegeben.

Im Allgemeinen streben wir als EJBO eine Welt an, in der ein Zusammenleben aller Menschen in Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit möglich wird. Frieden verstehen wir in diesem Kontext, wie in der Friedensdenkschrift der EKD 2007 festgehalten, als gesellschaftlichen Prozess, der das stetige Abnehmen von Gewalt und Zunehmen von Gerechtigkeit beschreibt.[i] Dabei kann der Einsatz von (auch militärischer) Gewalt zwar als Schutz vor Gewalt, etwa Notwehr, notwendig werden, sollte aber stets letztes Mittel mit dem Ziel einer nachhaltigen und dabei gewaltlosen Konfliktbearbeitung sein.[ii] Frieden muss vor allem durch ziviles und soziales Engagement und die Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts gesichert werden.[iii] So muss neben dem Ausbau militärischer Mittel folglich die Struktur anderer friedensdienlicher Dienste mindestens gleich-, wenn nicht höhergewichtig stattfinden.

Den Ausbau militärischer Mittel durch das Heranziehen junger Menschen in Form der Wiedereinführung einer Wehrpflicht sehen wir kritisch. Zunächst müssen junge Menschen als Individuen wahr und ernst genommen werden. Dabei muss das Gewissen jedes Einzelnen geschützt und bewahrt werden.[iv]

Der Dienst an der Waffe schließt im Verteidigungsfall zwingend eine grundlegende Bereitschaft zum Verletzen und Töten von Menschen, sowie das Risiko, selbst verletzt oder gar getötet zu werden mit ein. Jegliche Form des Wehrdienstes, egal ob verpflichtend oder freiwillig, muss mit einer tiefgreifenden Auseinandersetzung mit diesen Aspekten einhergehen. Entscheidend dafür ist, dass Raum für ausführliche Aufklärung und selbstständige ethische Reflektionen geschaffen wird. Junge Menschen müssen die Möglichkeit haben, eine Gewissensentscheidung dieser Tragweite umfassend informiert und gut aufgeklärt zu fällen und gemäß dieser zu handeln. Diese Aufklärungsarbeit ist eine grundlegende Voraussetzung und muss bereits vor einer Musterung passieren. Dazu braucht es verschiedene Perspektiven aus unterschiedlichen Hintergründen, sodass junge Menschen nicht einseitig beeinflusst werden.

Kein Mensch darf durch Zwang, sozialen oder ökonomischen Druck oder jegliche Form einseitiger Beeinflussung zu einem Wehrdienst gedrängt werden. Dieser Grundsatz wird im aktuell angedachten System nicht gewährleistet. So stehen sich, um nur ein Beispiel von vielen zu nennen, ein brutto Wehrsold für Wehrdienstleistende im niedrigsten Dienstgrad von 2.600 € monatlich[v], der mit einer militärischen Ausbildung und Qualifikation verbunden ist, und ein sogenanntes Taschengeld als Vergütung eines freiwilligen sozialen Jahres von durchschnittlich 350 € monatlich[vi], das in der Regel keinen vergleichbaren Ausbildungs- oder Qualifikationsweg eröffnet, gegenüber. Ein verpflichtender Dienst für junge Menschen ist für uns nur unter der Bedingung denkbar, dass eine Gewissensentscheidung gegen den Dienst an der Waffe und für einen gewaltlosen Einsatz für den Frieden in keiner Weise eine finanzielle oder andere Benachteiligung nach sich zieht.

Das impliziert die Betrachtung und Kommunikation eines gewaltlosen Einsatzes für den Frieden als mindestens gleichwertige Option, die von Anfang an mitgedacht wird und nicht als zweitrangiger Ersatzdienst verstanden werden darf.

Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr, das Freiwillige Ökologische Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst sind im oben genannten Sinne friedensdienende Mittel, da sie es jungen Menschen ermöglichen, Verantwortung für andere zu übernehmen und sich aktiv für das Gemeinwohl einzusetzen. In Ihrer Ausübung leisten die jungen Menschen einen wichtigen Beitrag in sozialen, pflegerischen, ökologischen und gemeinnützigen Bereichen. Dabei ist wichtig, dass solche Dienste nicht nur praktische Hilfe leisten, sondern auch Friedenskompetenzen fördern, etwa Empathie, Dialogfähigkeit und Solidarität. Der Freiwilligendienst ist ein Bildungsjahr. Auch für die Jugendlichen kann dieser Dienst eine wertvolle Erfahrung sein, in dem sie Berufe und Tätigkeiten kennenlernen, zu den sie sonst keine Verbindung haben.

Dazu ist es entscheidend, dass die Strukturen für Freiwilligendienste (FSJ, BFD etc.) so ausgestattet sind, dass sie für jeden jungen Menschen gleichermaßen realistisch umsetzbar sind. Denn die genannten positiven Aspekte können nur wirken, wenn sie jedem Menschen unabhängig von sozialem und ökonomischem Hintergrund ein würdiges Leben ermöglichen. Das kann nur gegeben sein, wenn eine ausreichende Bezahlung erfolgt, die Miete und Verpflegung, auch in Großstädten, großzügig abdeckt. Das Bereitstellen von Wohnungen wäre ebenfalls ein möglicher Baustein. Des Weiteren müssen Strukturen geschaffen werden, die sicherstellen, dass Menschen im Freiwilligendienst nicht als billige Arbeitskräfte ausgebeutet, sondern in ihrem Engagement wertgeschätzt und angemessen betreut werden. Dazu gehört zum Beispiel, die jungen Menschen ausführlich einzuarbeiten oder auch indirekte finanzielle Entlohnungen wie die Bereitstellung eines Deutschlandtickets. Darüber hinaus sollte der Freiwilligendienst so ausgestaltet sein, dass er mit Qualifikationen verbunden ist, etwa als Einstieg oder anrechenbarer Bestandteil einer Ausbildung in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen, um Wehrdienst und Freiwilligendienst strukturell stärker anzugleichen. Unter Berücksichtigung der genannten Aspekte wäre ein verpflichtender friedensdienlicher Dienst vorstellbar. Im Falle einer allgemeinen „Dienstpflicht“ kommt hinzu, dass sich in Ausübung dieses Dienstes Menschen unabhängig von Wohlstand, Herkunft und sozialer Stellung untereinander begegnen und wertschätzen lernen können.

Insgesamt sind Freiwilligendienste und zivile Alternativen zur Wehrpflicht wichtiger Teil der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Friedenssicherung. Sie eröffnen Wege, sich aktiv und gewaltfrei für eine gerechtere und friedlichere Welt einzusetzen ganz im Sinne der friedensethischen Orientierung der EKD.

Unabhängig der Form eines Dienstes, ob Wehrdienst oder eine zivile Alternative und ob freiwillig oder verpflichtend, ist eine umfassende Begleitung der jungen Menschen unverzichtbar. Wehrdienste, wie auch Freiwilligendienste können mit physischen und psychischen Belastungen, persönlichen Krisen sowie Gewissenskonflikten einhergehen. Dafür muss eine Anlaufstelle geschaffen werden, die verlässlich, niederschwellig und unabhängig zu organisieren ist. Angebote wie zum Beispiel Seelsorge bieten einen geschützten Raum, um Sorgen und Probleme zu teilen, zu reflektieren und Unterstützung und Orientierung zu finden. Sie müssen, genau wie Aufklärung im Vorfeld einer Entscheidung, von Beginn an mitgedacht und in die Strukturen als fester Bestandteil eingearbeitet werden.

Als Jugendverband betonen wir erneut die Bedeutung der Einbeziehung junger Menschen in sie betreffende Entscheidungsprozesse. Eine transparente sowie umfassende Beteiligung der demokratisch anerkannten Jugendverbände als Stimme junger Menschen ist eine Grundlage, um Sorgen und Perspektiven junger Menschen wahrzunehmen und aktiv in Entscheidungen einzubeziehen. Besonders in der Debatte um einen verpflichtenden Dienst ist diese Stimme noch zu wenig gehört worden. Es ist entscheidend, die Lebensrealitäten, Überzeugungen, Grenzen und Wünsche junger Menschen in eine Entscheidung einzubeziehen, die sich so direkt und stark auf ihre Lebensplanung auswirkt, wie die um einen verpflichtenden Dienst.

Dass das noch zu wenig geschehen ist, wird unter anderem daran deutlich, dass im Kontext der Wehrpflicht von einem binären Geschlechterverständnis ausgegangen wird, welches sich in der Lebensrealität vieler junger Menschen nicht wiederfindet. Vor allem nicht-binäre sowie trans* Jugendliche und junge Erwachsene werden nicht mitgedacht, was sie vor große Ungewissheiten stellt. Im Rahmen der Wehrpflicht ist ein sensibler und diskriminierungsfreier Umgang mit queeren Menschen unerlässlich sowie die klare Beantwortung von ihnen gestellter Fragen.

Wir unterstreichen als Jugendverband folgende Punkte:

  • Jugendliche und junge Erwachsene müssen aktiv in sie betreffende Entscheidungsprozesse eingebunden und befragt werden.
  • Niemand darf zum Dienst an der Waffe gezwungen oder gedrängt werden.
  • Junge Menschen müssen für tiefgreifende Entscheidungen ihres Lebenswegs, wie zur Ausführung der Wehrpflicht oder von Freiwilligendiensten, umfassend aufgeklärt werden und vielseitige Unterstützung, sowie Begleitung während der Ausübung erfahren (bspw. durch Beratungsstellen, Kirchen, NGOs).
  • Innerhalb der Debatte zur Wehrpflicht muss genauso auch über den Ausbau anderer friedensdienlicher, friedvoller Dienste als realistische Alternativen gesprochen werden, beispielsweise durch eine Erneuerung und Verbesserung der Strukturen des Zivildienstes und der Freiwilligendienste.

[i] Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh 2007, Abschn. 80, 54.

[ii] Vgl. Torsten Meireis, Friedensethik im Krieg. Zur problematischen Polarisierung der friedensethischen Debatte im deutschen Protestantismus, Zeitschrift für Evangelische Ethik, 69. Jg., Heft 1, Gütersloh 2025, 10-25.

https://doi.org/10.14315/zee-2025-690103

[iii] Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen. Gütersloh 2025, Abschn. 167, 132.

[iv] Vgl. Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen. Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Gütersloh 2007, Abschn. 56, 40.

[v] Vgl. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/gehalt-bundeswehr-besoldung-entgeltzulagen-tabellen#section-5891644

[vi] Vgl. https://www.bundes-freiwilligendienst.de/gehalt/ letzter Aufruf: 23.01.2026.

 

Beschlossen von der 2. Landesjugendversammlung (LJV) der 8. Legislatur der EJBO in Berlin am 08.03.2026

 

ejbo-Positionspapier_zur_Wehrpflicht_2026